Ihr Fall. Ihre Anwältin.
Berechnung von Ansprüchen
Als Fachanwältin für Familienrecht in Köln berate ich Sie umfassend und setze mich für Ihre Rechte ein. Dabei kann es sowohl darum gehen, den Unterhalt zu senken, aber auch, Ansprüche auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner durchzusetzen.
Die gegenseitige Einstandspflicht ist eine fundamentale Basis für die Existenzsicherung in einer sozialen Gemeinschaft. Denn nicht alle Leistungen können vom Staat übernommen werden. Unterhaltsverpflichtungen können sich aus verschiedenen Konstellationen ergeben:
• zwischen Eltern und Kindern,
• zwischen Ehepartnern untereinander, auch nach der Trennung oder Scheidung.
Bei der Berechnung des Einkommens für den Unterhalt müssen viele rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um zu einem gerechten Ergebnis zu gelangen, das die Existenz des Bedürftigen sichert, aber auch an den Leistenden nicht über Gebühr belastet. Die Einschaltung eines Anwalts beim Unterhalt ist deshalb in vielen Fällen geboten, um eine rechtliche Regelung zu erreichen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Übrigens ist eine Verletzung der Unterhaltspflichten strafbewehrt. Nach § 170 StGB können hierfür auch Freiheitsstrafen verhängt werden.
Ob Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt: Nehmen Sie als Betroffene oder Betroffener diese Fragen unbedingt ernst und lassen Sie bereits getroffene Entscheidungen von mir als Fachanwältin für Familienrecht in Köln überprüfen. Oftmals ändern sich auch die Umstände, die als Grundlage für die Berechnung des Unterhalts dienten. Die Beträge für den Unterhalt berechnen sich in der gerichtlichen Praxis übrigens nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Ein entscheidender Faktor für die Festlegung von Unterhaltsansprüchen ist dabei neben dem Einkommen auch das Kindesalter.
Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht in Köln weiß ich, dass unterhaltsrechtliche Fragen für die Betroffenen von existenzieller Bedeutung sind. Ich stehe Ihnen bei den oftmals komplexen Berechnungen von Ansprüchen zur Seite und setze mich dafür ein, sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltsverpflichtete zu ihrem Recht zu verhelfen.
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